Das ist die Spitex

Spitex steht für die spitalexterne Hilfe und Pflege zu Hause. Dank Spitex-Leistungen können Betroffene trotz persönlicher Einschränkungen zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben oder früher von einem Spitalaufenthalt nach Hause zurückkehren. Ziel der Spitex ist dabei, die Selbständigkeit des Klienten/der Klientin zu erhalten und zu fördern. Dabei versuchen die Spitex-Mitarbeitenden, das private Umfeld der Betroffenen wenn immer möglich in die Hilfe und Pflege einzubeziehen.

 

Dienstleistungen

Die Spitex bietet eine breite Palette von Dienstleistungen an.

Zu unseren Kernleistungen gehören:

  • Abklärung, Beratung, Koordination (kassenpflichtige Leistungen gemäss KVG)
  • Behandlungspflege (kassenpflichtige Leistungen gemäss KVG)
  • Grundpflege (kassenpflichtige Leistungen gemäss KVG)
  • Akut- und Übergangspflege (kassenpflichtige Leistungen gemäss KVG)
  • Beratung in Gesundheitsfragen, Prävention
  • Hauswirtschaft (Unterstützung im Haushalt) Betreuung und soziale Begleitung
  • Organisation des Rot-Kreuz-Fahrdienstes
  • Fusspflege

 

Tarife

Kassenpflichtige Leistungen

Kassenpflichtig sind gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) die ärztlich verordnete Pflege und die dafür nötige Bedarfsabklärung:

  • Grundpflege                                 CHF 52.60
  • Behandlungspflege                        CHF 63.00
  • Abklärung, Beratung, Koordination  CHF 76.90

Pro Einsatz werden minimal 10 Minuten in Rechnung gestellt. Anschliessend wird in Einheiten von 5 Minuten abgerechnet.

Die Klienten bezahlen in Buchberg und Rüdlingen eine Patientenbeteiligung von CHF 15.35 pro Tag (für Vereinsmitglieder CHF 10.00); dies zusätzlich zum normalen Selbstbehalt und der Franchise.

Nicht-kassenpflichtige Leistungen

Nicht von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gedeckt sind unter anderem die hauswirtschaftlichen Leistungen und jene Pflegeleistungen, die nicht in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) aufgelistet sind. Diese Preise legt die Spitex Buchberg-Rüdlingen fest. Nicht kassenpflichtige Leistungen bezahlen die Klientinnen und Klienten grundsätzlich selber. Gewisse Bereiche können durch eine private Zusatzversicherung bei der Krankenkasse abgedeckt werden: wer keine Überraschung erleben will, kontaktiert vorgängig seine Krankenversicherung.

Finanzierung

Die dem Klienten resp. der Krankenkasse in Rechnung gestellten Tarife sind weder in der Krankenpflege noch im Bereich Hauswirtschaft kostendeckend. Die ungedeckten Kosten der Nicht-Gewinn-Orientierten Spitex werden im Rahmen eines Leistungsvertrags von den Gemeinden finanziert.

Die Finanzierung der Spitex Buchberg-Rüdlingen erfolgt durch die Gemeinden, die Krankenversicherer, die Leistungsbezügerinnen und Leistungsbezüger, sowie durch Spendeneinnahmen.